Die ersten Fotos sind "online"!
Unser neuer Bürgerschützenkönig 2023 Frieder Eiskamp mit seiner Frau Regina!
Unsere neue Kinderkönigin Hanna Bokelmann mit ihrem Prinzgemahl Paul Windhusen und den Ehrendamen Antonia Erbe und Maja Bahrs.
!!!2023!!!
...die Trommler sind startklar!
Herzlich Willkommen bei den Harpstedter Bürgerschützen von 1509
Hier finden Sie einige informative, unterhaltsame, aktuelle und interessante Dinge rund um unser Harpstedter Traditionsfest.
Es sind leider noch nicht alle Menüpunkte mit Leben gefüllt, aber wir arbeiten daran.
Stöbern und klicken Sie, schreiben Sie uns Ihre Meinung, wir sind für Anregungen, Verbesserungen, Ergänzungen und Kritik dankbar.
Viel Spass wünscht
das Homepage-Team der Harpstedter Bürgerschützen
Die Harpstedter Bürgerschützen waren fleißig! Wir bedanken uns bei allen Beteiligten, die beim Pflastern der neuen Festscheune auf dem Koems Gelände mitgewirkt haben. Es sieht toll aus (siehe weitere Fotos hier: Fotos vom Pflastern!)!
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Ab jetzt auch mit 17 Jahren am "Schiebenscheeten" teilnehmen!
Wir freuen uns den 17jährigen Bürgerschützen die Teilnahme am Harpstedter „Schiebenscheeten“ zu ermöglichen. In enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oldenburg haben wir die Einhaltung des Jugendschutzgesetz geprüft und werden zur Einhaltung entsprechende Vorkehrungen treffen. Schon jetzt möchten wir jedoch die Eltern und Bürgerschützen bitten sich ebenfalls ihrer Verantwortung bewusst zu sein und nicht selbst gegen die gültigen Bestimmungen zu verstoßen. Weitere Information dazu findet ihr hier:
Wer als unter 18jähriger die Abendveranstaltungen noch nach 24:00Uhr besuchen möchte, muss in Begleitung seiner Eltern, oder einer erziehungsbeauftragten Person sein. Für letzteres ist eine vollständig ausgefüllte Erziehungsbeauftragung (Muttizettel) mit sich zu führen. Einen Vordruck findet ihr hier: "Muttizettel"
Beim Ausmarsch am Pfingstdienstag müssen die Teilnehmer mindestens 17 Jahre alt sein. Alle 17jährigen Bürgerschützen werden ein grünes Teilnehmerband (anstatt eines roten Bandes) erhalten und können somit am Schiebenscheeten teilnehmen. Die Abgabe und der Verzehr branntweinhaltiger Getränke (auch alkoholische Mixgetränke) an unter 18jährige ist dabei nicht gestattet.